Banken:UBS legt Berufung ein

Die wegen Steuerbetrugs in Frankreich verurteilte Schweizer Bank UBS geht gegen das Urteil in Berufung. Das kündigte sie am Montag in Zürich an. Die Berufung gegen die Strafzahlung von 1,8 Milliarden Euro sei beim Kassationsgerichtshof eingereicht worden. Die vor einer Woche festgesetzte Strafzahlung setzt sich aus einer Buße von einer Milliarde Euro und Schadenersatz von 800 Millionen Euro zusammen. Die Berufung erlaube es der UBS, das Urteil des Berufungsgerichts zu analysieren und das weitere Vorgehen festzulegen, hieß es. Die Bank war am 13. Dezember in zweiter Instanz wegen Geldwäsche aus Steuerbetrug und illegalen Anwerbens von Kundschaft schuldig gesprochen worden. Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die Staatsanwaltschaft hat der UBS vorgeworfen, damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um reiche Kunden anzuwerben. UBS hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

© SZ vom 21.12.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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