Auftrag ohne Rechnung:Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung

Vereinbart war "Cash auf die Hand": Doch auf die abgemachte Summe von 5000 Euro wird ein Handwerksbetrieb aus dem Norden verzichten müssen. Denn der BGH urteilt: Schwarzarbeit ist und bleibt illegal.

Wer schwarz arbeitet, hat keinerlei Anspruch darauf, dafür auch bezahlt zu werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Die Richter wiesen die Klage eines Handwerkbetriebs aus Schleswig-Holstein ab. Dieser hatte für insgesamt 18 800 Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt. Davon sollten 5000 Euro laut Vereinbarung mit dem Aufttraggeber bar ohne Rechnung bezahlt werden. Das Geld hat die Handwerksfirma jedoch nie erhalten.

Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei grundsätzlich unwirksam, ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe. Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde. Denn, sagte Kniffka: "Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität."

Der BGH musste vor dem Hintergrund des seit 2004 geltenden Schwarzarbeitergesetzes auch seine bisherige Rechtsprechung überprüfen. Denn 1990 hatte der BGH zu Zahlungsansprüchen von Schwarzarbeitern noch entschieden, dass es zwar kein vertraglicher Anspruch auf Zahlung gebe, der Auftraggeber aber den Wert der Arbeit ersetzen müsse.

Der BGH urteilte im August vergangenen Jahres, dass Verträge zur Schwarzarbeit nichtig sind und Auftraggeber bei mangelhafter Arbeit keine Nachbesserung verlangen können. Zu Zahlungsansprüchen entschied das Gericht damals jedoch nicht, denn sie waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Die sogenannte Schattenwirtschaft kostet den Staat jährlich Milliarden. Das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und die Universität Linz schätzen ihr Volumen für 2014 in einer gemeinsamen Modellrechnung auf 338,5 Milliarden Euro.

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