Die Rechnung wird erst ganz am Schluss gemacht, wenn das letzte deutsche Atomkraftwerk längst abgeschaltet ist. Ein Jahr lang, bis zum 31. Dezember 2023, können die deutschen Atomkraft-Betreiber ihre Ansprüche gegen den deutschen Staat geltend machen: für Atomstrom, den sie nach dem einen Gesetz noch hätten erzeugen dürfen, den sie aber wegen eines anderen Gesetzes nicht mehr erzeugen durften. So will es der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete. Er soll allen Streit um den deutschen Atomausstieg beilegen. Doch der Streit geht weiter.
Atom-Konzerne:Einmal Karlsruhe und zurück
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Die Bundesregierung billigt eine Entschädigungs-Regelung für alte Atomkraftwerke. Doch Vattenfall ist unzufrieden.
Von Michael Bauchmüller und Wolfgang Janisch, Berlin