Arbeitsmarkt:Mehr Zugänge für Fachkräfte

Zuwanderer sollen künftig auch per Punktesystem oder Abschluss aus dem Ausland kommen dürfen, das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Von Roland Preuss, Berlin

Deutschland steht vor einer deutlichen Öffnung für weitere Fachkräfte aus dem Ausland. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), den diese zusammen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeitet hatte. "Wenn wir jetzt nicht alle Register ziehen, dann droht Arbeits- und Fachkräftemangel zu einer dauerhaften Wachstumsbremse für Deutschland zu werden", sagte Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die Regierung erhofft sich von dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz jährlich etwa 75 000 zusätzliche Arbeitskräfte aus Ländern von außerhalb der EU. Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßten die Regelungen weitgehend.

Besonders bemerkenswert an dem Gesetzentwurf ist das Punktesystem, mit dem eine sogenannte Chancenkarte zur Arbeitssuche in Deutschland erworben werden kann. Währenddessen ist eine Nebenbeschäftigung oder eine Probezeit möglich. Gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten sollen nicht nur in ihrem erlernten Beruf arbeiten, sondern auch andere qualifizierte Tätigkeiten übernehmen dürfen. Zudem dürfen künftig auch Menschen einreisen, die eine von einem ausländischen Staat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung haben. Anders als bisher ist es nicht mehr Pflicht, die Ausbildung zuvor als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkennen zu lassen. Zudem sollen die Anerkennungsverfahren erleichtert werden. Das Anerkennungsverfahren sei "eines der größten Probleme und Flaschenhälse", mehr Arbeitskräfte zu gewinnen, sagte Faeser.

Zugleich brachte das Kabinett ein Weiterbildungsgesetz auf den Weg. Es soll die Qualifizierungen von Beschäftigten in Deutschland finanziell unterstützen, etwa, indem es für die Zeiten der Fortbildung den Lebensunterhalt sichert. Junge Leute erhalten laut dem Gesetzentwurf von Minister Heil mit einer Ausbildungsgarantie einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle.

© SZ vom 30.03.2023 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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