Arbeitsmarkt:Länger Geld 

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Restaurant in Berlin: Viele Gaststätten und Hotels verzeichnen weiter erhebliche Einbußen. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Die Krise ist längst nicht zu Ende. Die Bundesregierung will bei Kurzarbeit und Überbrückungsgeld nachlegen.

Die wirtschaftliche Erholung in der Corona-Krise hat noch längst nicht alle Branchen erfasst - und schon drohen erneut Einschränkungen: Um eine riesige Pleitewelle und einen sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern, will die Bundesregierung bei den Hilfen nachsteuern. Dabei geht es vor allem um eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie Überbrückungshilfen für den Mittelstand. Beim Koalitionsausschuss an diesem Dienstag wollen die Spitzen des Regierung unter anderem über die Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beraten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Ich werde dem Koalitionsausschuss am Dienstag vorschlagen, dass wir die Brücke der Kurzarbeit zunächst über den Jahreswechsel hinaus verlängern und sie im Jahr 2021 dann Stück für Stück zurückführen." Die Bundesregierung arbeite daran, die nötigen Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen. Konkret gehe es ihm um eine Verlängerung der Laufzeit von Kurzarbeit von bisher 12 auf bis zu 24 Monate im einzelnen Betrieb.

Das Bundesarbeitsministerium schlägt laut Bild am Sonntag (BamS) auch vor, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu verlängern. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise aber beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Monat wird es nun auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate könnte zwischen fünf und zehn Milliarden Euro kosten, schrieb die BamS.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) macht sich für eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für den Mittelstand bis Ende des Jahres stark, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Gerade der Mittelstand und seine Beschäftigten bräuchten weiterhin dringend Hilfe, um die schwierige Zeit zu überstehen. In den von den Einschränkungen besonders betroffenen Bereichen sei die Lage weiter ernst. Die staatlichen Überbrückungshilfen laufen bisher bis Ende August. Die Antragsfrist war bis Ende September verlängert worden, also sind Zahlungen auch rückwirkend möglich. Für die Zuschüsse an die Firmen hat der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Unterstützt werden sollen vor allem kleine und mittelständische Firmen aus Branchen wie der Reisewirtschaft, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder den Schaustellern, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150 000 Euro über drei Monate. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Bisher wurden bei den Überbrückungshilfen 38 000 Anträge gestellt und ein Fördervolumen von mehr als 700 Millionen Euro beantragt, wie es im Wirtschaftsministerium hieß. Damit ist noch viel Geld aus dem Milliardentopf nicht abgeflossen.

© SZ vom 24.08.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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