Anti-Kinderporno-Gesetz:Gericht blockt Sperrlisten

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Dämpfer für das Bundeskriminalamt: Die Behörde darf keine Sperrlisten an Internetprovider geben, solange die gesetzliche Grundlage fehlt.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bremst das Bundeskriminalamt: In einem Schriftsatz fordert der zuständige Richter eine eidesstattliche Versicherung der Behörde, vorläufig keine Sperrlisten über zu blockierende Webseiten an deutsche Internetprovider zu geben.

Das geplante Internet-Stoppschild ist auch Thema der Koalitionsverhandlungen (Foto: Foto: dpa)

Die Richter gehen davon aus, dass es keine rechtliche Grundlage für die Herausgabe einer solchen Liste gibt: Das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" wurde zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, liegt aber derzeit zur Klärung europarechtlicher Fragen in Brüssel.

Es sieht vor, dass Besucher von Seiten mit Kinderpornographie künftig nur ein Stoppschild zu sehen bekommen. Die entsprechenden Adressen soll das BKA auf einer Liste zusammenstellen, die den Providern zugeht und der Geheimhaltung unterliegt.

Zusätzlich hat das BKA auch einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern geschlossen, in der sich diese verpflichten, die Sperren auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zu errichten.

Rechtliche Grundlage fehlt

Folgt man der Argumentation des Wiesbadener Richters, sind diese Verträge im Moment ohne rechtliche Grundlage. Diese Meinung vertrat auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Geklagt hatte ein Arcor-Kunde, der von seinem Anbieter benachrichtigt wurde, dass dieser die Netzsperren ab sofort umsetzen würde. Dies würde bedeuten, dass das BKA dem Provider bereits eine solche Liste übermittelt hätte. Das BKA bestreitet dies, der Richter verlangt nun jedoch vom Präsidenten der Behörde eine eidesstattliche Versicherung, dass dies nicht geschehen sei.

Die Diskussion um Netzsperren hatte in den vergangenen Monaten für heftige Debatten gesorgt. Kritiker sind der Meinung, das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz lege den gesetzlichen Grundstein für die Möglichkeit, von staatlicher Seite unliebsame Internetseiten zu blocken. Vor den aktuellen Koalitionsverhandlungen hat sich die FDP bereits gegen das Gesetz ausgesprochen.

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