Abgeltungsteuer:Pech für Fondssparer

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Die Regierung bleibt dabei: Anleger in Fonds müssen Abgeltungsteuer zahlen. Von der Entscheidung profitieren die Lebensversicherer.

Daniela Kuhr

Fondssparer müssen ihre Hoffnungen auf eine Verschonung von der Abgeltungsteuer vorerst begraben. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung haben sich die Koalitionspartner in Berlin nicht auf eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2009 einigen können.

Die Lebensversicherung wird wieder zum Steuersparmodell: Sie bleibt von der Abgeltungsteuer verschont, die ab Januar 2009 für nahezu alle Kapitalerträge gilt. (Foto: Foto: ddp)

In der Fondsbranche zeigte man sich enttäuscht. "Wenn keine Einigung erzielt werden konnte, dann bedauern wir das sehr", sagte Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI).

Vom kommenden Jahr an fallen auf nahezu alle Kapitalerträge und Kursgewinne pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Fondssparpläne verlieren dadurch viel von ihrem Charme, denn bisher waren sämtliche Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.

In Zukunft dagegen können vor allem bei langfristigen Verträgen schnell fünfstellige Eurobeträge zusammenkommen, die ans Finanzamt abzuführen sind. Die Union wollte das bis zuletzt verhindern und forderte stattdessen, Fondssparpläne steuerlich genauso zu behandeln wie Kapitallebensversicherungen.

Für diese gilt: Wurden sie nach 2004 geschlossen, unterliegen sie auch in Zukunft dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, Wertzuwächse aus solchen Verträgen sind nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, wenn der Kunde mindestens zwölf Jahre lang eingezahlt hat und die Auszahlung nach dem 60. Geburtstag erfolgt. Selbst Spitzenverdiener müssen damit weniger als 25 Prozent an den Fiskus abführen - fahren also besser als mit der Abgeltungsteuer.

Der Versuch, Fondssparpläne mit Kapitallebensversicherungen steuerlich gleichzustellen, scheiterte nun am Widerstand der SPD. "Zwischen den beiden Produkten gibt es erhebliche Unterschiede", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Ulrich Krüger, zur Süddeutschen Zeitung. So könnten Fondssparverträge jederzeit beendet werden, während Lebensversicherungen nur unter großen finanziellen Verlusten vorzeitig kündbar seien. Zudem böten Lebensversicherungen einen Schutz für den Todesfall. "Außerdem wird das Fondssparen bereits über Riester-Verträge gefördert", sagte Krüger. "Aus unserer Sicht besteht daher kein Bedarf, Fondssparverträge steuerlich an Lebensversicherungen anzupassen."

In der Union reagierte man enttäuscht auf die Ablehnung der SPD. "Ich finde es sehr bedauerlich, dass sich unser Koalitionspartner weiter gegen eine steuerliche Gleichbehandlung sträubt", sagte der CDU-Finanzpolitiker Leo Dautzenberg. "Wir sagen den Leuten immer, dass sie privat fürs Alter vorsorgen müssen, legen ihnen dann aber bei bestimmten Vorsorgeformen auf der steuerlichen Seite Steine in den Weg. Das kann nicht richtig sein."

Die Union wolle daher an dem Thema dranbleiben. Am Dienstag hatten die Koalitionspartner bis spät in die Nacht über das Jahressteuergesetz 2009 verhandelt. Weil sich die Gespräche hinzogen, konnte der Finanzausschuss am Mittwoch nicht mehr über das Ergebnis beschließen.

Eigentlich hätte das Jahressteuergesetz an diesem Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden sollen, doch nun soll es erst in der letzten Novemberwoche abschließend beraten werden.

© SZ vom 13.11.2008/hgn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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