Schadenersatzklagen geplagter Dieselfahrer gegen die Autofirmen waren bisher kein einfaches Unterfangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Hürden für die Kläger sehr hoch gelegt, ganz zur Freude der Hersteller. Hinzu kommt, dass die Justiz mit Klagen vollgelaufen ist und die Landgerichte kaum hinterherkommen. Nun könnte sich der Verfahrensstau womöglich noch als nützlich erweisen. Denn an diesem Dienstag fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Grundsatzurteil, das eine Wende in der Rechtsprechung einleiten könnte - auch für den BGH. Und davon würden all jene profitieren, deren Verfahren noch nicht rechtskräftig sind.
Abgasskandal:Hoffnung für Dieselfahrer
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Bislang war für Fahrzeuge mit Abschalttechnik bei Gericht nicht viel zu holen. Das könnte sich nun mit einer Entscheidung des EuGH ändern.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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