Heizen:Undurchsichtige Preise

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Wenn Energieversorger den Gaspreis erhöhen, sollen Gerichte überprüfen können, ob das gerechtfertigt ist. So wird es der BGH wohl entscheiden.

Von Wolfgang Janisch und Jan Schmidbauer, Karlsruhe/München

Am Ende dürfte der Bundesgerichtshof (BGH) den Verbrauchern nur noch ein kleines Zugeständnis machen. Werden die Gaspreise für Tarifkunden erhöht, dann ist gerichtlich überprüfbar, ob die Versorger wirklich nur ihre eigenen gestiegenen Bezugskosten weitergegeben haben - das war die Linie, die sich in der Verhandlung an diesem Mittwoch abzeichnete. Ein Urteil wird der BGH erst Anfang April verkünden. Ob für die Verbraucher damit, sollten die Preise wieder steigen, wirklich viel zu holen sein wird, ist aber äußerst zweifelhaft; die Kostenkalkulation der Energieversorger wird in der Regel schwer zu durchschauen sein.

Damit findet ein Verfahren seinen vorläufigen Schlusspunkt, das zunächst die Hoffnungen der Energieverbraucher geweckt hatte. Der Fall stammt aus den Jahren 2005 bis 2007, die betroffene Kundin hatte damals rund 2700 Euro einbehalten, weil sie Anhebungen der Gaspreise für rechtswidrig hielt. Der BGH hielt nach damaliger Rechtsprechung zwar einseitige Preiserhöhungen für zulässig, legte den Fall aber, weil ihm mit Blick auf das EU-Recht Zweifel gekommen waren, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Zwar beanstandete der EuGH im Oktober 2013 tatsächlich die deutschen Verordnungen zu den Gas- und Strompreisen als zu intransparent, weil die Verbraucher unzureichend informiert würden. Die rechtliche Basis von Preiserhöhungen war damit entfallen. Doch als der BGH im Oktober 2015 die Vorgaben umsetzte, blieb von der verbraucherfreundlichen Grundtendenz des EuGH-Urteils nicht mehr viel übrig. Denn der BGH füllte die Lücke kurzerhand mit einem juristischen Notbehelf, genannt "ergänzende Vertragsauslegung". Am Ende kam raus, was vorher schon galt: Die Versorger dürfen ihre gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergeben. Bei den "Sonderkunden", die nicht im Grundversorgungstarif geblieben sind (das ist die Mehrheit der Kunden), hatte der BGH im Juli 2013 noch eine andere Lösung gefunden. Auch hier hatte der EuGH intransparente Preisklauseln gerügt. Laut BGH konnten betroffene Kunden deshalb Geld zurückfordern, wenn sie ihren Jahresrechnungen binnen drei Jahren widersprachen. Im Vergleich dazu würden Tarifkunden benachteiligt, kritisiert Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW.

Im Zentrum des aktuellen Verfahrens stand nur noch die Kontrolle der angeblich gestiegenen Bezugskosten, auf die sich hier die Ravensburger Technischen Werke Schussental berufen hatten. Verbraucheranwalt Peter Wassermann hatte daran auch deshalb Zweifel, weil der Versorger selbst am Vorlieferanten und damit an dessen Gewinnen beteiligt sei. "Es kann ja nicht sein, dass der Versorger irgendwelche Rechnungen vorlegt und sagt, das ist richtig." Der BGH wird den Fall wohl ans Landgericht zurückverweisen.

Aktuell spielen Preissteigerungen allerdings kaum eine Rolle. Schon seit über einem Jahr kennt der Erdgaspreis nur noch eine Richtung: abwärts. So sind auf dem Terminmarkt, auf dem Versorger langfristig Energie beschaffen, die Preise derzeit um etwa ein Drittel niedriger als noch vor einem Jahr. Energieversorger können das Gas also günstiger einkaufen.

Wer weniger fürs Heizen ausgeben will, dem bleibt nur, den Anbieter zu wechseln

Viele Verbraucher spüren davon aber noch nichts. "Nur bei einem Drittel der Kunden sind bislang die Preise gesunken", sagt Florian Krüger vom Vergleichsportal Verivox. Laut einer Berechnung des Portals sind die Preise in der Grundversorgung im Schnitt nur minimal günstiger geworden. Haushalte mit einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden zahlen gerade mal 23 Euro weniger im Jahr. Dabei lässt sich durchaus mehr Geld sparen. Dafür müssen die Verbraucher neue Verträge abschließen oder gleich den Anbieter wechseln. Wer im teuren Grundversorgungstarif steckt - und das ist noch immer jeder Vierte - kann seine Rechnung um bis zu 30 Prozent drücken. Aber warum geben die Anbieter die sinkenden Preise nicht auch an bestehende Kunden weiter? Die Versorger rechtfertigen das vor allem mit ihrer Einkaufsstrategie. Um sich gegen Preissteigerungen abzusichern, kaufen die meisten Anbieter einen Großteil des Erdgases schon im Voraus ein. Das ist gut solange der Gaspreis steigt. Denn dann kann der Anbieter seinem Kunden über einen längeren Zeitraum den gesicherten Preis garantieren.

Nun, da die Preise fallen, rächt sich diese Strategie. Denn die Energieversorger sitzen auf den bestellten Energiemengen und profitieren nur bedingt von den sinkenden Kosten. Für die bereits gesicherten Mengen müssen sie den alten und damit teuren Preis zahlen. Und den wollen sie auch an ihre Kunden weitergeben. Hinzu kommt, dass auf der Rechnung viel mehr steht als nur der Preis für das Erdgas. Etwa die Hälfte der Rechnung machen Steuern, Abgaben und die zuletzt gestiegenen Netzentgelte aus. Diese Kosten sind aber nicht beeinflussbar. Wer weniger fürs Heizen ausgeben will, dem bleibt kaum anderes übrig, als zu einem neuen Anbieter zu wechseln.

© SZ vom 04.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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