Staatserbschaft

Staat als Zwangserbe
:Was vom Leben übrig bleibt

Es gibt in Deutschland nichts, das niemandem gehören darf. Wenn ein Mensch stirbt und keiner das Erbe haben will, muss der Staat einspringen. Egal, ob es sich bei den Hinterlassenschaften um ein Abbruchhaus, eine Yacht oder ein Bordell handelt.

Von Charlotte Frank

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