Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mit gebrauchten Softwarelizenzen gehandelt werden darf. Das ist für Firmen und Privatpersonen interessant.
Fürstenfeldbruck: Urteil
:Ohne Auftrag bestellt
Ein Mitarbeiter einer IT-Firma fühlt sich von einem Software-Vertreter unter Druck gesetzt - und ordert teure Lizenzen. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.