Lehmann-Zertifikat

BGH-Urteil zu Klagen von Anlegern
:Lehman-Geschädigte gehen leer aus

Die Betroffenen werden ihr Geld nicht wiederbekommen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen. Die Hamburger Sparkasse muss ihren Kunden die Verluste nicht ersetzen - da keine Beratungspflichten verletzt worden seien. Weitere Verfahren sind jedoch noch anhängig.

Wolfgang Janisch und Kristina Läsker

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