Fahrrad-Versicherung

Urteil des Amtsgerichts
:Versicherung muss geklauten Radl-Stoßdämpfer nicht ersetzen

Der Mercedes unter den Fahrrädern sollte es sein - doch dann schraubte ein Dieb den Stoßdämpfer ab, den der Besitzer nachträglich montiert hatte. Die Diebstahl-Versicherung wollte nicht zahlen. Muss sie auch nicht, sagt das Amtsgericht.

Ekkehard Müller-Jentsch

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