Urteil in Karlsruhe
:Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrigDie in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verletzt die Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.