Wer die Abrechnung prüfen will, darf Einsicht in die Belege fordern. Das geschieht in der Regel in den Räumen des Vermieters oder Verwalters, in seltenen Fällen hat der Mieter aber Anspruch auf Kopien. Für die er wiederum bezahlen muss.
BGH-Urteile 2016
:Getäuscht, gezahlt, gerechnet
Wer muss den Garten pflegen, was sind Betriebskosten? Das klärt in letzter Instanz der Bundesgerichtshof.