Geldstrafe für Gynäkologen
:Besonders teure BehandlungMal hob die Arztgattin 21 000 Euro vom Konto einer 90-jährigen Patientin ab, ein anderes Mal sogar 33 000 Euro: Am Ende soll der Gynäkologe aus dem Allgäu 120 000 Euro erhalten haben. Viel zu viel, findet das Berufsgericht in München.