Streiks und schlechtes Wetter werten Fluggesellschaften als "außergewöhnliche Umstände" und zahlen daher keine Entschädigung für annullierte Flüge - zu Recht, wie nun der Bundesgerichtshof entschied.
Luftraum gesperrt
:Was Passagiere jetzt wissen müssen
Nach dem Vulkanausbruch in Island sind Hunderte Flüge ausgefallen. Welche Rechte Fluggäste in so einem Fall haben.