Streit um Abberufung von Geschäftsführer Martin Kind:Bundesgerichtshof lässt Revision des Hannover 96 e.V. zu

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Der Streit zwischen dem Profifußball-Chef Martin Kind und der Führung des Muttervereins Hannover 96 wird wahrscheinlich vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. In dem Prozess um die Abberufung von Kind als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußballbereichs ließ das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafverfahren am Donnerstag eine Revision zu.

Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt, auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück. Jetzt hat die e.V.-Führung zwei Monate Zeit, ihre Revision zu begründen. Danach kommt es eventuell zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof als letzter Instanz.

Der 79 Jahre alte Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußballbereichs. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein und nicht die Kapitalseite im Falle einer solchen Ausgliederung die Stimmenmehrheit in der Profifußballgesellschaft besitzt. Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer bei Hannover 96 in der Management GmbH verortet. Und die gehört nicht der Kapitalseite um Kind, sondern zu 100 Prozent dem Mutterverein. Mit dem Verweis darauf setzte die e.V.-Führung Kind im Juli 2022 als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH ab.

Beide Seiten sind seit Jahren zerstritten. Kind wehrte sich schon in zwei Verfahren erfolgreich gegen seine Abberufung, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. Dies hebelt faktisch die durch 50+1 im Grunde vorgeschriebene Möglichkeit des Vereins aus, Kind als Geschäftsführer ohne Zustimmung der Kapitalseite zu entlassen.

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