Rechtsstreit mit Hertha BSC:Landgericht weist Bobic-Klage ab

Im Streit um die Kündigung zwischen dem Fußball-Zweitligisten Hertha BSC und seinem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic hat das Landgericht Berlin in einem sogenannten Teilurteil die ordentliche Kündigung gegen den früheren Profi bestätigt. Die Klage von Bobic gegen diese Kündigung wurde nach einer mündlichen Verhandlung am Montag abgewiesen. Der Dienstvertrag zwischen den Parteien sei laut der Kammer für Handelssachen durch die ordentliche Kündigung zum 30. April 2023 beendet worden. Zu der Frage, ob der Dienstvertrag durch eine am 10. Februar 2023 vom Klub ausgesprochene außerordentliche Kündigung aufgelöst worden ist, traf das Gericht noch keine Entscheidung. Der Prozess wird mit einer weiteren mündlichen Verhandlung und einer Beweisaufnahme am 27. Mai im Landgericht Berlin fortgesetzt. Dann wird wohl auch Bobic persönlich erscheinen.

Die Vorwürfe, die Herthas Anwälte am Montagmorgen laut Bild vor Gericht vorgetragen hatten: die vermeintliche Bedrohung eines RBB-Reporters nach einem Interview sowie eine mögliche Weitergabe von Geheimdokumenten. Sollte Bobic Klage gegen die außerordentliche Kündigung Erfolg haben, hätte er wohl Anspruch auf Lohnzahlungen sowie eine Abfindung. Das Teilurteil, das die ordentliche Kündigung aus dem Januar 2023 betrifft, ist noch nicht rechtskräftig. Bobic hatte im Februar 2023 beim Arbeitsgericht gegen seine Kündigung geklagt. Die für Anfang April 2023 angesetzte Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war allerdings abgesagt worden. Hertha BSC hatte geltend gemacht, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.

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