Fußball:BFV legt Berufung ein

Der Streit um den bayerischen Starter im DFB-Pokal geht in die nächste Instanz. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I ein. Dieses hatte in der vorigen Woche entschieden, dass der BFV seine Meldung für die erste Pokalrunde neu ausarbeiten müsse. Drittligist Türkgücü München hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach nicht wie geplant der 1. FC Schweinfurt 05 zur Pokalpartie beim FC Schalke 04 antreten durfte. Nun liegt die nächste Entscheidung beim Oberlandesgericht München, wie der Verband am Donnerstag mitteilte.

Der BFV argumentiert in der Causa, dass seine Entscheidungen in der Corona-Krise fair und rechtssicher seien. Der Verband hatte Türkgücü München als Tabellenführer der unterbrochenen Regionalliga zum Aufsteiger in die dritte Liga ernannt. Im Gegenzug bekamen die Schweinfurter als Tabellenzweite hinter Türkgücü den Startplatz für den DFB-Pokal. Türkgücü ging kurzfristig dagegen vor und will selbst im Pokal antreten. Der Deutsche Fußball-Bund setzte unterdessen das am 11. September verschobene Schalke-Spiel neu für den 3. oder 4. November an. Der BFV, der neben dem Gang zum Oberlandesgericht auch noch eine Entscheidung vor einem zuständigen, unabhängigen Schiedsgericht anstrebt, gab sich optimistisch, dass der Rechtsstreit bis Anfang November geklärt ist.

© SZ vom 09.10.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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