Fußball:Beckenbauer-Anwälte verteidigen 5,5-Millionen-Zahlung

Berlin (dpa) - Für den DFB ist der "Fall Beckenbauer" das nächste schwere Ärgernis rund um das WM-Sommermärchen 2006.

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Berlin (dpa) - Für den DFB ist der "Fall Beckenbauer" das nächste schwere Ärgernis rund um das WM-Sommermärchen 2006.

Präsident Reinhard Grindel reagierte in Athen mit deutlicher Kritik auf die 5,5 Millionen Euro, die Franz Beckenbauer als ehrenamtlicher Präsident des Organisationskomitees (OK) aus dem Budget der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erhalten hat.

"Es war bekannt, dass Franz Beckenbauer im Umfeld der WM 2006 als Werbeträger für Oddset tätig war. Es war uns bis Montagnachmittag nicht bekannt, dass er dafür die beachtliche Summe von 5,5 Millionen aus dem Topf für die Organisation der WM 2006 erhalten hat", sagte Grindel. Und der 54-Jährige, der seit April Präsident des größten Fachsportverbandes der Welt ist, legte noch nach: "Man kann vor diesem Hintergrund sicher nicht davon sprechen, dass seine Tätigkeit im OK ehrenamtlich war."

Nach Auskunft von Beckenbauers Anwälten hat dieser das Geld für "seine werblichen Aktivitäten für den von ihm geworbenen Sponsor Oddset" erhalten. Es handle sich um eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen des DFB aus diesem Geschäft. Die Höhe sei nach dem Ende der WM 2006 vom DFB ermittelt worden, erklärten die Anwälte in einem Statement, das der dpa vorlag.

Der 71-Jährige selbst äußerte sich bislang nicht persönlich zu den neuen Vorwürfen. Er hatte bei seiner Präsentation als Chef des WM-Organisationskomitees vor 16 Jahren betont: "Ich mache das natürlich ehrenamtlich."

Behauptungen, Beckenbauer habe 5,5 Millionen für die WM 2006 oder für ein Ehrenamt kassiert, seien falsch, befanden die Juristen der einstigen Lichtgestalt des deutschen Fußballs, der als Spieler 1974 und als Trainer 1990 Weltmeister geworden war. Als Beckenbauer dann noch die WM nach Deutschland holte, war sein Ruhm auf dem Höhepunkt.

Lotto Bayern teilte mit, es habe im Zusammenhang mit der WM 2006 keine vertraglichen Beziehungen von Oddset und/oder der Lotterieverwaltung zu Beckenbauer gegeben. "Dementsprechend gab es auch keine Honorarvereinbarungen und keine Honorarzahlung. Vertragspartner von Herrn Beckenbauer war der DFB", hieß es weiter. "Das Werbehonorar erhielt Herr Beckenbauer vom DFB." Hauptverhandlungspartner der Lotterieverwaltung beim Verband sei dessen damaliger Präsident Theo Zwanziger gewesen.

Im Zusammenhang mit der Affäre um das WM-Sommermärchen 2006 ermittelt derzeit die Schweizer Bundesanwaltschaft unter anderem gegen Beckenbauer und die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Zwanziger. Die Behörde hatte kürzlich mitgeteilt, dass sie ein Strafverfahren "insbesondere wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung" eröffnet habe.

Im Zentrum dieser eigentlichen Affäre um die WM 2006 steht eine ungeklärte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro, die zunächst an den katarischen Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam ging, dann über das WM-OK und die FIFA zurück zu Kreditgeber Robert Louis-Dreyfus.

Im aktuellen "Fall Beckenbauer" (DFB-Homepage) führte der Verband die Vereinbarungen und Zahlungen bereits detailliert auf. Das Geld wurde Beckenbauer von Februar 2005 bis Oktober 2006 in fünf Raten ausgezahlt - die WM fand vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 statt.

Für Grindel ist es "völlig unverständlich", warum die damaligen OK-Mitglieder die These der Ehrenamtlichkeit über einen so langen Zeitraum vertreten hätten. "Für mich ist dieser ärgerliche Vorgang ein neuerlicher Beleg, dass das WM-OK auf Abschottung gesetzt hat, dass dort keine Transparenz geherrscht und die Öffentlichkeit in Teilen auch getäuscht worden ist. Das verurteile ich", sagte Grindel am Rande des UEFA-Kongresses in der griechischen Hauptstadt. Die Behauptung, dass Beckenbauer die Öffentlichkeit getäuscht habe, treffe nicht zu, meinten hingegen die Anwälte Beckenbauers.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung am 20. und 22. Dezember 2010 zahlte der DFB insgesamt 1 160 500 Euro Abzugssteuer an das Finanzamt Frankfurt und stellte den Betrag Beckenbauer zur Erstattung in Rechnung. Am 23. März 2011 habe dieser den Betrag "vollumfänglich erstattet", hatte der DFB erklärt. Die Abzugssteuer werde fällig, wenn "Zahlungen an einen Steuerausländer geleistet werden", erklärten Beckenbauers Anwälte, die zudem betonten, dass der Wahl-Österreicher die Einnahmen von 5,5 Millionen "unverzüglich an seinem Wohnsitz in Österreich ordnungsgemäß versteuert" habe.

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