Evi Sachenbacher-Stehle:"Der Fall hat deutliche Spuren hinterlassen"

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  • Die zweijährige Dopingsperre von Evi Sachenbacher-Stehle wird drastisch gekürzt. Die 33-Jährige könnte von sofort an wieder an Wettkämpfen teilnehmen.
  • Die Sportlerin hat noch nicht entschieden, ob sie ihre Karriere fortsetzen wird.

Sachenbacher-Stehle könnte wieder starten

Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle hat "überglücklich" auf die Verkürzung ihrer Dopingsperre reagiert und wird sich "in den nächsten Tagen" zu einem möglichen Comeback äußern. Das teilten Sachenbacher-Stehles Anwälte am Freitag nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichthofes Cas, die Sperre von 24 auf sechs Monate zu verkürzen, mit.

"Evi Sachenbacher-Stehle ist über den Ausgang des Verfahrens überglücklich und möchte sich bei allen, die an sie geglaubt haben, herzlich bedanken. Wir werden mit ihr zusammen das Ergebnis nun in Ruhe bewerten", hieß es in einer Mitteilung der Juristen Marc Heinkelein und Joachim Rain.

Die Anwälte deuteten zudem an, rechtliche Schritte gegen den Weltverband IBU einleiten zu wollen: "Unabhängig von der Tatsache, dass Evi Sachenbacher-Stehle von der IBU von Beginn an auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Doper gestellt wurde und nun bereits seit drei Monaten zu Unrecht eine Strafe absitzt (was möglicherweise auch noch juristische Konsequenzen nach sich ziehen wird), hat vor allem die Art und Weise, wie die IBU insgesamt mit ihrem Fall und ihrer Person umgegangen ist, bei ihr deutliche Spuren hinterlassen."

Mit der verbotenen Stimulanz Methylhexanamin erwischt

Die Cas-Entscheidung sei zudem in ihrer Deutlichkeit und angesichts einer zusätzlich verhängten Zahlung von 7500 Schweizer Franken (6238 Euro) von der IBU an die 33-Jährige bemerkenswert. "Eine derart drastische Reduzierung von 24 Monate auf 6 Monate, d.h. eine Korrektur von 18 Monaten ist ein nahezu einmaliger Vorgang. Zudem ist der Betrag, der der IBU auferlegt wurde, der Höhe nach äußerst ungewöhnlich und daher ein deutliches Zeichen an die IBU", heißt es in der Erklärung. Der Fall Sachenbacher-Stehle schreibe somit "Sportgeschichte".

Der zweimaligen Langlauf-Olympiasiegerin war bei den Winterspielen in Sotschi das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. Am 17. Februar hatte es den positiven Test gegeben, Sachenbacher-Stehle erklärte ihn mit der Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels. In erster Instanz hatte daraufhin der Biathlon-Weltverband IBU die zweijährige Sperre verhängt.

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