Doping-Skandal:21 Athleten aus acht Nationen betroffen

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Kai Gräber, Oberstaatsanwalt, kommt zu einer Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft München I zu zehn Jahren Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping. (Foto: dpa)
  • Im Rahmen der Ermittlungen um den Erfurter Doping-Arzt Mark Schmidt konnten 21 Athleten festgestellt werden.
  • Die Sportler kommen aus acht Nationen und betreiben fünf Sportarten, darunter drei Wintersportarten.

21 Athleten aus acht europäischen Ländern sind ins Visier der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft geraten. Sie sollen mutmaßlich Eigenblut-Doping betrieben haben. Dies teilte Oberstaatsanwalt Kai Gräber am Mittwoch mit. Ob deutsche Sportler darunter seien, wollte er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Die Sportler haben zwischen 2011 bis zu den Doping-Razzien bei den nordischen Ski-Weltmeisterschaften Ende Februar im österreichischen Seefeld wohl eine dreistellige Anzahl von Bluttransfusionen bekommen. "Die 21 Athleten kommen aus fünf verschiedenen Sportarten, darunter sind drei Wintersportarten", sagte Gräber bei einer Pressekonferenz der Münchner Staatsanwaltschaft I. Die Bluttransfusionen seien weltweit gemacht worden. Sie seien unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch in Südkorea und auf Hawaii vorgenommen worden.

Im Februar 2018 hatten im südkoreanischen Pyeongchang die Olympischen Winterspiele stattgefunden. Auf Hawaii findet einmal im Jahr der Ironman, der wichtigste Triathlon-Wettbewerb, statt. Gräber teilte zudem mit, dass eine fünfte Person aus dem Doping-Netzwerk des Hauptbeschuldigten Sportarztes Mark S. am Montag festgenommen worden sei. Sie habe mutmaßlich Blutdoping transportiert und auch Blutabnahmen und Blutrückführungen bei Athleten vorgenommen. "Wir haben eine spannende Geschichte mit vielen Wendungen, bei der die letzten Kapitel längst noch nicht geschrieben sind", erklärte Gräber.

Die Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Doping-Kriminalität hat in den zehn Jahren ihres Bestehens 7100 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Dies teilte der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich mit. Während es in den ersten beiden Jahren jeweils rund 200 Verfahren gegeben habe, seien es in den vergangenen fünf Jahren jeweils zwischen 700 und 1100 Verfahren gewesen. Seit 2018 habe es etwa 1200 Verurteilungen wegen Doping-Vergehen gegeben.

Um den Kampf gegen Sportbetrug noch effektiver zu machen, fordert Eisenreich weitere Verbesserungen des Anti-Doping-Gesetzes. "Unsere wichtigste Forderung ist eine Kronzeugenregelung", sagte der CSU-Politiker. Aussagewillige Sportler sollten weitgehend von Strafverfolgung befreit werden können." Eine weitere Forderung von ihm ist zudem die Einführung der Versuchstrafbarkeit. Bei einem Verbrechen ist der Versuch stets strafbar. Bei Dopingstraftaten ist derzeit der Versuch in den meisten Fällen nicht strafbar. Da es sich um sogenannte Vergehen handelt, müsste das im Gesetz ausdrücklich angeordnet werden. Das ist derzeit nur teilweise der Fall.

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