DFB-Razzia:"Freispruch erster Klasse" für Reinhard Rauball

Lesezeit: 2 min

In der Steueraffäre beim Deutschen Fußball-Bund wird nicht mehr gegen den langjährigen Liga-Präsidenten ermittelt. Der Verdacht gegen weitere Funktionäre besteht laut Staatsanwaltschaft aber weiter.

Von Freddie Röckenhaus

Am 7. Oktober letzten Jahres sah es auf dem idyllisch gelegenen Grundstück von Reinhard Rauball in Herdecke südlich von Dortmund nach einem Anti-Terror-Einsatz aus. Schwere Ausrüstung der beteiligten Polizisten, kugelsichere Westen, Maschinenpistolen, Hausdurchsuchung - und vor dem Gartentor ein Auflauf von Journalisten und TV-Kameras. In seiner früheren Funktion als DFB-Vizepräsident wurde dem Präsidenten von Borussia Dortmund die Beteiligung an einer "schweren Steuerhinterziehung" beim Deutschen Fußball-Bund vorgeworfen. Jetzt hat die federführende Staatsanwaltschaft Frankfurt Rauball schriftlich die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt.

Auf Anfrage der SZ teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass zugleich mit dem Verfahren gegen Rauball auch jenes gegen den früheren DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock eingestellt worden sei. Der "Anfangsverdacht" habe sich in beiden Fällen nicht bestätigt. Gegen die vier übrigen Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Reinhard Grindel sowie den aktuellen Vizepräsidenten Rainer Koch, Schatzmeister Stephan Osnabrügge und Generalsekretär Friedrich Curtius würden dagegen die Ermittlungen weiter gehen.

Hintergrund der Razzien im vergangenen Oktober, an denen insgesamt rund 200 Beamte beteiligt waren und die in den Privatwohnungen der sechs DFB-Funktionäre und in der DFB-Zentrale in Frankfurt stattfanden, ist der Vorwurf, der DFB habe Einnahmen aus Bandenwerbung bei Spielen der Nationalmannschaft in den Jahren 2014 und 2015 nicht ordnungsgemäß deklariert und versteuert. Dabei soll es um 4,7 Millionen Euro gehen. Die Vertreter des Fußball-Bundes pochten darauf, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Steuerpflicht für die Einnahmen gegeben habe, dass aber zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen der fällige Millionen-Betrag bereits ans Finanzamt gezahlt gewesen sei. Trotz der andauernden Strittigkeit der Besteuerung.

Rauballs Anwalt sagt, das martialische Vorgehen der Polizei habe seinen Mandanten "regelrecht traumatisiert"

Der langjährige DFL-Liga-Präsident Rauball, dessen Vizepräsidentschaft beim DFB durch die Satzung automatisch bestand, also ohne Wahlen durch den DFB-Bundestag, zeigte sich erleichtert über den "Freispruch erster Klasse". Er sei allerdings durch den "martialischen Aufwand bei der Hausdurchsuchung" bis heute schockiert. Rauballs Anwalt Klaus Bernsmann erklärte, sein Mandant sei "regelrecht traumatisiert" von den Vorwürfen und der Art und Weise der Durchsuchung in seinem Privathaus. Es sei von vornherein klar gewesen, dass Rauball als DFL-Präsident weder mit den Bandenwerbungen bei DFB-Spielen jemals etwas zu tun hatte, noch mit den Steuerangelegenheiten des DFB.

Nach Einschätzung von Bernsmann sei der Schlag von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung seinerzeit vor allem deshalb erfolgt, weil der DFB sich geweigert habe, den Steuerberater des Fußball-Bundes von der üblichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden und auf diese Weise die Ermittlungen zu erleichtern. Wer von den DFB-Funktionären die Entscheidung traf, an dieser Stelle nicht zu kooperieren, wird von der Staatsanwaltschaft bisher nicht erklärt.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: