Fall Semenya:Schweizerisches Bundesgericht kippt Aufhebung der Testosteron-Regel

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"Ich bin sehr enttäuscht, meinen hart erarbeiteten Titel nicht verteidigen zu können", meldete sich Caster Semenya über ihre Anwälte zu Wort. (Foto: Nikku/dpa)

Damit wird die zweimalige Olympiasiegerin bei der WM in Doha ihren Titel über 800 Meter wohl nicht verteidigen können.

Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Streit um die "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF die wohl entscheidende juristische Niederlage erlitten und wird bei der der WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) ihren Titel über 800 Meter nach derzeitigem Stand nicht verteidigen können.

Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte der Nachrichtenagentur SID, dass es die provisorische Aufhebung der umstrittenen Regel gekippt habe und diese auf den Strecken zwischen 400 Meter und einer Meile (1609 Meter) bei den Frauen auch für Semenya wieder Bestand habe.

Bereits Anfang Juli hatte Semenya angekündigt, bei der WM nur über ihre Paradestrecke 800 Meter an den Start zu gehen, und einen Streckenwechsel ausgeschlossen, sollte die Regel wieder eingesetzt werden.

Ende Mai hatte die südafrikanische Läuferin im Streit um erhöhte Hormonwerte zunächste einen Teilerfolg errungen. Die 28 Jahre alte zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin durfte daraufhin bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile antreten.

Das Schweizerische Bundesgericht setzte damals eine Regel der IAAF - vorübergehend - außer Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Demnach mussten bislang - und nun offenbar wieder - Athletinnen einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt Sportlerinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung ihres Hormonspiegels. Semenya ist dazu nicht bereit.

Die IAAF wiederum hatte Ende Juni die Wiedereinführung der Testosteron-Regel für Semenya gefordert. Ein "fairer und bedeutungsvoller Wettbewerb" erfordere "eine geschützte Kategorie für Frauen, deren Berechtigung auf der Biologie und nicht auf der Geschlechtsidentität basiert", teilte der Verband mit. Man werde die Regel im Sinne der "Gleichberechtigung und Chancengleichheit" für alle Frauen und Mädchen "weiterhin verteidigen".

Über ihre Anwälte ließ die Südafrikanierin Semenya nach dem jetzigen Urteil mitteilen: "Ich bin sehr enttäuscht, meinen hart erarbeiteten Titel nicht verteidigen zu können, aber das wird mich nicht davon abhalten, meinen Kampf für die Menschenrechte aller betroffenen Sportlerinnen fortzusetzen."

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