Bundesliga:Hannover 96 will klagen

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Die DFL lehnt den Antrag von Martin Kind auf eine Ausnahme von der 50+1-Regel ab. Der Klub-Chef reagiert darauf mit harscher Kritik - und wird nun vor ein ordentliches Gericht ziehen. Die Regel zur Begrenzung der Macht von Investoren könnte fallen.

Unternehmer Martin Kind darf nicht Mehrheitseigner beim Bundesligisten Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag auf eine Sondergenehmigung ab. Dies könnte dazu führen, dass die sogenannte 50+1-Regel in Deutschland komplett fällt."Von der DFL als Unternehmen bin ich enttäuscht. Es fehlt die Kraft, die notwendige Weiterentwicklung zu gestalten. Vielmehr werden jetzt Behörden und Gerichte beschäftigt. Aus meiner Sicht ist das ein Armutszeugnis", sagte Kind, der nun vor ein ordentliches Gericht ziehen dürfte. "Wir werden nun den angekündigten Weg gehen und alle notwendigen und rechtlichen Schritte einleiten", teilte der Klub mit. Laut Experten stehen die Chancen auf Erfolg sehr gut.

Aus Vorsicht hat die DFL bereits beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag eingereicht. Offenbar ist sich der Verband selbst nicht sicher, ob die 50+1-Regel gegen kartellrechtliche Bedenken verstößt. "In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen", wird DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Mitteilung zitiert. "In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der "erheblichen Förderung" als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist", teilte die DFL mit. Hannover 96 reagierte empört. "Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben", heißt es in einer Mitteilung. Die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896, die über Monate hinweg zu Protesten gegen Kind aufgerufen hatte, begrüßte das Urteil: "Für Pro Verein 1896 und deren Unterstützer ist dies keine Überraschung, sondern nur die logische Konsequenz aus den bekannten Fakten."

Kind, 74, der mit kurzer Unterbrechung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und Hannover 96 pochen auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits bei Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim genehmigt wurde: "Wir halten noch einmal fest, dass der Ausnahmeantrag, der gemeinsam von Hannover 96 e.V., Hannover 96 KGaA und Herrn Kind gestellt wurde, auf der Basis der bestehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden."

Die Entscheidung hatte sich über Monate hingezogen. Zuletzt hatte der Ligaverband Anfang Februar entscheiden wollen, bevor Kind seinen Antrag ruhend gestellt hatte, weil er eine Grundsatzdiskussion im deutschen Profifußball abwarten wollte. Doch die Mehrheit der Klubs stimmte für einen Fortbestand der Regel. Kind aktivierte daraufhin seinen Antrag.

© SZ vom 19.07.2018 / sid, dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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