Aderlass-Prozess:Über das Hantieren mit Präparaten

Der Erfurter Sportarzt beteuert, dass er seine Sportler stets sicher behandelte. Die Sachverständigen sehen das zum Teil ganz anders.

Von Johannes Knuth, München

Am Dienstag, dem 20. Verhandlungstag, hat sich der Sportarzt Mark Schmidt noch einmal geäußert, und die Einlassung des Angeklagten, seine vierte in diesem Doping-Strafverfahren vor dem Münchner Landgericht, glich fast schon einem Schlussplädoyer.

Dabei beteuerte der 42-Jährige, dass er und seine Helfer sich bei ihren Blutdopingpraktiken nie in gefährliche Grenzbereiche begeben hätten. Auch die eingesetzten TB-Produkte, die das Blutdoping verschleierten, wurden zwar bislang nur in der Veterinärmedizin eingesetzt, aber dabei handele es sich ja um synthetische Aminosäureketten und somit im Grunde um körpereigene Stoffe. Gleiches gelte für das Forschungspräparat, das er einer österreichischen Athletin eingeflößt hatte: "Das ist auf gut Deutsch keine Chemie", sagte Schmidt, "dann ist das eigentlich relativ egal, ob das eine Zulassung für den Menschen hat oder nicht." Allerdings konnte Schmidt das gar nicht wissen, als er der Athletin das Präparat damals verabreichte: Er hatte den Stoff nur flüchtig geprüft und für einen Sauerstoffbeschleuniger gehalten, wie er zuletzt zugegeben hatte. Sein Lieferant hatte ihm aber das falsche Produkt angeliefert.

Die folgenden Vorträge der wissenschaftlichen Sachverständigen liefen auch vielen weiteren von Schmidts Ausführungen scharf zuwider. Auch wenn Schmidts Material meist "state of the art" war: "Bluttransfusionen sind nicht trivial", sagte der Mediziner Wolfgang Jelkmann. Die Risiken beliefen sich bis hin zur Lebensgefahr, wenn etwa einem Sportler Blut aus einem Beutel eingeflößt wird, der nicht von ihm stammt und nicht mit seiner Blutgruppe verträglich ist. Werde der ABO-Identitätstest, der das verhindern soll, nicht durchgeführt, sei das ein "ärztlicher Kunstfehler". Er habe im Laufe des Verfahrens zwar nicht erkannt, dass Beutel in Schmidts Netzwerk verwechselt wurden, er habe aber auch nicht das Gefühl, dass dieses und weitere Risiken ausreichend bedacht wurden - wenn Beutel etwa in Wasserbädern aufgetaut oder auf Rücksitzen im Auto reinfundiert wurden, was das Risiko von Kontaminierungen erhöhe. "Es wäre", so Jelkmann mit Blick auf eine mögliche Verwechslung, bei diesen Umständen auch "nicht möglich gewesen, eine angemessene Therapie durchzuführen."

Auch wie mit weiteren Präparaten in Schmidts Netzwerk hantiert wurde, bewerteten Jelkmann und der Toxikologe Dr. Thieme kritisch - schon allein, weil sie zu vielen Stoffen gar keine Studien auftreiben konnten, wie im Fall der angeblich unbedenklichen TB-Präparate.

Schmidt antwortete dazu fürs Erste nur knapp: Ja, man habe bei den Transfusionen auf die Identitätstests verzichtet, aber er hätte da schon sehr stark aufgepasst, und jeder Sportler angeblich auch. Denn: "Da geht es ja um seine Gesundheit." Na dann.

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