Bei der Entscheidung, ob eine Reise im Falle einer Hurrikan-Warnung storniert werden darf, bemühen selbst Richter die Wahrscheinlichkeitsrechnung. "Trifft ein Hurrikan mit überwiegender Wahrscheinlichkeit meinen Urlaubsort, darf ich die Reise kostenlos stornieren", erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans ausreicht.
Reisende sollten sich auf jeden Fall mit ihrem Veranstalter in Verbindung setzen. Als Argumentationshilfe können laut Fischer-Volk die offiziellen Unwetterwarnungen oder die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes herangezogen werden.
Reisende, die sich bereits in einem Gebiet befinden, in dem einem Hurrikan zu rechnen ist, müssen vom Veranstalter evakuiert werden. Da es sich um höhere Gewalt handelt, steht ihnen laut Fischer-Volk jedoch kein Schadenersatz zu. Allerdings müssten Urlauber nur für die Tage vor der Evakuierung zahlen.
In den USA hat am Wochenende der Tropensturm "Isaac" die Florida Keys erreicht. Er könnte zu einem Hurrikan werden. Mehrere Bundesstaaten haben vorsorglich den Notstand ausgerufen.