Bäderregelung:Sonntags wieder Einkaufen in Urlaubsorten möglich

Schilder von Verbrauchermärkten verweisen auf die Sonntags-Öffnungszeiten. (Foto: Stefan Sauer/Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Die Urlaubssaison naht. Und damit können Gäste und Einheimische wieder in vielen touristischen Orten in Schleswig-Holstein auch wieder sonntags einkaufen gehen.

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Büsum/Scharbeutz (dpa/lno) - Schnell den Kühlschrank nach der Anreise füllen oder gemütlich Souvenirs shoppen: In ausgewählten Tourismusorten Schleswig-Holsteins ist dies nun auch wieder sonntags möglich. Die Bäderregelung erlaubt es Geschäften in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden an Sonn- und Feiertagen vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11.00 bis 19.00 Uhr zu öffnen. Verkauft werden dürfen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Waren des täglichen Gebrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen nicht öffnen.

Eine entsprechende Verordnung war im vergangenen Jahr um weitere fünf Jahre bis zum 13. Dezember 2028 verlängert worden. Die derzeitige Bäderregelung gilt seit 2013. Damals einigte sich die Landesregierung mit Kirchen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden nach intensiven Gesprächen erfolgreich über die künftige Ausgestaltung der Verordnung. Zuvor durften die Geschäfte in einem längeren Zeitraum öffnen. Daran gab es Kritik, unter anderem auch von den Kirchen, die einen Normenkontrollantrag am Oberverwaltungsgericht einreichten. Die 2013 beschlossene Verordnung wurde mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen. Nach 2018 wurde von dieser Option 2023 zum zweiten Mal Gebrauch gemacht.

© dpa-infocom, dpa:240315-99-346719/2

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