Es wird Ernst: Anfang der kommenden Woche will der Innenausschuss des Europaparlaments über die Richtlinie zur "Fluggastdatensicherung" abstimmen. Was so sperrig klingt, heißt nach einem Vorschlag der EU-Kommission, dass die persönlichen Daten sämtlicher Flugpassagiere von den Buchungsfirmen und Fluggesellschaften an staatliche Stellen weitergeleitet werden.
Computerprogramme suchen automatisch nach "Auffälligkeiten" und schlagen bei Verdachtsfällen Alarm. Dann wandern die Daten auf eine Datenbank - für die Dauer von fünf Jahren, in denen technische Möglichkeiten verbessert, Rasterprofile verfeinert, Gefahrenpotenziale neu bewertet (und das heißt: verschärft) werden dürften. Schöne, neue Welt.
Was das bedeuten kann, ist längst zu begutachten. Die wahnhaft anmutende Datensammelei von Fluggastdaten ist in den USA längst Usus. Das kann zu skurrilen Episoden führen: Im Mai schlugen die Alarmsignale in Fort Lauderdale bei einem 18 Monate alten Baby an. Es durfte nicht fliegen.
Generell gilt: Fundamentale Rechte werden ausgehöhlt, die Warnungen sind berechtigt. Es sind die gleichen und gleichermaßen berechtigten Warnungen, die vorgebracht wurden, als das Europaparlament Anfang des Jahres einwilligte, den US-Behörden die Passagierdaten zu überlassen. Schon das war ein Sündenfall - dem nun auf keinen Fall eine neue Missetat folgen darf.