Heilpraktiker unterliegt Reiseunternehmen:Schwer verletzt bei Walbeobachtung

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Ein Münchner wollte abseits des Massentourismus mit Walen und Delfinen "auf geistiger Ebene" in Kontakt treten. Das wurde ihm zum Verhängnis. (Foto: iStockphoto)

Ein Heilpraktiker wollte mit Walen und Delfinen im Urlaub "auf geistiger Ebene in Kontakt treten". So versprach es zumindest das Reiseunternehmen. Doch dann brach er in einer Höhle ein und verletzte sich schwer. Der Münchner klagte - ohne Erfolg.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Ein Urlaub, der ihr ganzes Lebens verändern könnte." Dieser Slogan hatte einen Münchner Heilpraktiker auf eine ausgefallene Reise neugierig gemacht: Abseits des Massentourismus sollte es die Gelegenheit geben, mit Walen und Delfinen zu schwimmen, "ihnen in die Augen zu blicken und ihrem himmlischen Gesang zu lauschen". Tatsächlich endete die Reise auf eine kleine Azoren-Insel für den Mann aber dramatisch. Beim Besuch einer Höhle - "welche nur den Einheimischen bekannt ist", wie eine andere Reisende im Internet schwärmt - ist der Münchner eingebrochen und vier Meter tief abgestürzt. Vor dem Landgericht München I verlangte er wenigstens 15.000 Euro Schmerzensgeld und knapp 10.000 Euro Verdienstausfall. Seine Klage wurde nun aber abgewiesen.

Das Münchner Reiseunternehmen will seinen Kunden den Wunsch erfüllen, mit den Meeressäugern "auf geistiger Ebene in Kontakt zu treten, mit ihnen zu kommunizieren und Freundschaften zu knüpfen". Das Angebot, auf dieser Reise Dinge zu erleben, die laut Prospekt "weder Worte zu beschreiben, noch der Verstand zu fassen vermögen", erschienen dem Heilpraktiker reizvoll. Zumal auch Yoga, Meditation mit Klangschalen am Meer und eine Inselrundfahrt neben den Wal-Kontakten auf dem Programm standen.

Der Boden brach unter dem Mann ein

Bei der Inseltour passierte dann das Unglück. In einer Lavagrotte brach plötzlich der Boden unter dem Mann ein und er krachte in eine darunter liegende Höhlenkammer. Er erlitt Brüche der rechten Speiche, eines Schlüsselbeins und einer Rippe sowie eines Daumengelenks, dazu massive Schulter- und Sprunggelenkprellungen, Quetschungen an den Oberarmen, Schürf- und tiefe Schnittwunden.

Die Reiseleitung habe weder darauf hingewiesen, dass man nicht zu tief in die Grotte hineingehen dürfe, noch auf die Gefahr des Einbrechens, sagte der Münchner später vor Gericht. Das Reiseunternehmen behauptete dagegen, dass sich der Mann eigenmächtig in die Grotte begeben habe und damit selbst verantwortlich sei. Noch nie sei ein Reiseteilnehmer in die Grotte gegangen. Vom Gericht angehörte Zeugen bestätigten das so allerdings nicht.

"Oh, da geht es ja noch weiter"

Aus Sicht des Gerichts kommt es darauf aber gar nicht an: Den Reisenden treffe ein so hohes Mitverschulden, dass eine etwaige Pflichtverletzung des Veranstalters weit übertroffen werde. Der Mann sei nämlich mit den Worten "Oh, da geht es ja noch weiter" an einer Mitreisenden vorbei noch tiefer in die Höhle gegangen und in der Finsternis verschwunden.

"Wenn angesichts der Dunkelheit nichts mehr zu erkennen war, hätte er auf eine weitere Exkursion in die Grotte verzichten müssen", sagt nun das Gericht. Weil der Reiseteilnehmer "ersichtlich jedes vernünftige Verhalten angesichts der dunklen Grotte vermissen ließ, hält es das Gericht für angemessen, sein Mitverschulden als derartig überwiegend anzusehen, dass eine Haftung der Beklagten ausscheidet", heißt es nun in dem Urteil. Dem Veranstalter könne man allenfalls vorwerfen, nicht ausdrücklich vor dem Betreten des dunklen Grottenteils zu warnen. Das Urteil (Az.: 15 O 16128/12) ist noch nicht rechtskräftig .

© SZ vom 08.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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