Mit einer neuen Verordnung sollen von diesem Samstag an die Rechte von "mobilitätseingeschränkten und behinderten Menschen" gestärkt werden. Die Regelung sieht vor, dass Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in der EU kostenlose Hilfen anbieten müssen. Das teilte das Bundesverkehrsministerium in Berlin mit.
Unter anderem müssen Ankunfts- und Abfahrtsorte ausgewiesen werden, an denen behinderte Reisende ihre Ankunft auf dem Flughafen bekanntgeben und um Hilfe bitten können. Bei Flügen, die in der EU beginnen, müssen auch die Fluggesellschaften bestimmte Hilfeleistungen an Bord kostenlos anbieten.
Dazu gehören beispielsweise die Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen einschließlich elektrischer Rollstühle oder die Beförderung von Blindenhunden. Allerdings sollten Sonderwünsche mindestens 48 Stunden vor Abflug beim Reiseveranstalter angemeldet werden. Wenn Betroffene ihre Rechte missachtet sehen, können sie sich beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig beschweren.
"Menschen mit Behinderung sollen in den Urlaub oder zum Geschäftstermin fliegen können wie alle anderen auch. Sie haben die gleichen Rechte auf uneingeschränkte Flugreisen wie alle anderen Bürger", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Mittwoch laut einer Mitteilung seines Ministeriums.