Wohnungspolitik:Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt: Neue Verordnung

Blick auf ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Künftig werden wegen eines angespannten Wohnungsmarktes mehr Kommunen in Rheinland-Pfalz größere Handlungsspielräume bei der Baulandplanung eingeräumt. Das Kabinett beschloss eine entsprechende Neufassung einer Landesverordnung, wie das Finanzministerium in Mainz am Dienstag mitteilte.

In der bisherigen Fassung waren die Städte Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier zu Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt erklärt worden. Für sie sind etwa Befreiungen von Festsetzungen durch Bebauungspläne leichter, auch können leichter Baugebote angeordnet werden. Diese Kommunen können laut Ministerium an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken ein Vorkaufsrecht geltend machen, sofern diese Grundstücke mit Wohngebäuden bebaut werden können.

Nun werde dies aufgrund der „aktuell herausfordernden Gesamtsituation“ auf zwölf weitere Kommunen ausgeweitet, teilte das Ministerium mit. Hinzu kommen demnach die Kreise Ahrweiler, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Mainz-Bingen, der Rhein-Pfalz-Kreis, der Kreis Südliche Weinstraße sowie der Kreis Trier-Saarburg und die Städte Frankenthal, Neustadt/Weinstraße und Worms.

Lob kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der die Ausweitung der Gebiete nach eigenen Angaben seit längerem gefordert hatte. Damit gelte in den zwölf neuen Gebieten nun auch die Mietpreisbremse, die ein geeignetes Mittel sei, um rasanten Preissteigerungen entgegenzuwirken. Die erlaubten Mieterhöhungen im Rahmen der Mietpreisbremse müssten allerdings weiter reduziert werden, forderte die DGB-Vorsitzende für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Susanne Wingertszahn.

© dpa-infocom, dpa:230905-99-84763/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: