Wohnungsmarkt:Bundestag zieht Mietpreisbremse an

30 Monate nach Abschluss eines Mietvertrags können Mieter künftig Geld zurückverlangen, das sie zu viel an ihren Vermieter gezahlt haben, wenn der gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Preisbremse bis 2025 zu verlängern - und sie weiter anzuziehen. Bislang erhielten Mieter nach der seit 2015 geltenden Regel nur das Geld zurück, das sie bis zum Zeitpunkt ihrer Rüge zu viel gezahlt haben. In mehr als 300 Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

© SZ vom 15.02.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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