Wohnungsmarkt:Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

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Das Gesetz sollte die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannen, nun dürften die Preise wieder steigen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Mietendeckel, ein Prestigeprojekt der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz vom vergangenen Frühjahr für nichtig erklärt. Weil bundesweit seit 2015 die sogenannte Mietpreisbremse gilt, haben die Länder für eigene Regelungen der Miethöhe keine Gesetzgebungskompetenz, heißt es in dem Karlsruher Beschluss.

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts zählt die Deckelung von Mietpreisen zum bürgerlichen Recht und damit zur "konkurrierenden Gesetzgebung", wonach die Länder nur dann eigene Regeln treffen dürfen, wenn der Bund untätig bleibt. Weil der Bund in den vergangenen Jahren mit mehreren Gesetzen auf die sich verschärfende Wohnungssituation in den Ballungsgebieten reagiert und detaillierte Regelungen zum Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern getroffen habe, sei dieses Thema abschließend geregelt. Die Mietpreisbremse errichtet damit eine Sperre gegen Landesgesetze, selbst dann, wenn diese wirksamer als das Bundesgesetz sein sollten.

Bundesbauminister Horst Seehofer begrüßte das Ende des Mietendeckels

Der Mietendeckel sollte die Mieten für fünf Jahre einfrieren und legte zudem bei Neu- oder Wiedervermietungen Höchstgrenzen fest. Auch war eine Absenkung sehr hoher Mieten im laufenden Vertrag möglich. Für viele Berliner Mieter bedeutet der Richterspruch Nachzahlungen, und zwar in Höhe der "Deckelmiete" und der eigentlich im Vertrag vereinbarten Miete. Deutschlands größter Wohnkonzern Vonovia kündigte indes an, keine Nachforderungen zu stellen, im Unterschied zum Konzern Deutsche Wohnen.

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte das Ende des Mietendeckels, der "der völlig falsche Weg" gewesen sei. "Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt. Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen."

Der Deutsche Mieterbund nannte die Entscheidung bitter. Zugleich sei sie aber auch "ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen", sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, SPD-Landesvorsitzende in Berlin, forderte die Union auf, ihren Widerstand gegen eine wirksame Mietpreisregulierung im Bund einzustellen.

Tatsächlich befasst sich der Karlsruher Beschluss allein mit der Zuständigkeit. Dass indes auch erhebliche Eingriffe in die Eigentumsrechte von Vermietern erlaubt sind, um ein bezahlbares Wohnen in den Großstädten zu gewährleisten, hatte das Gericht bereits 2019 klargestellt. Die Union war, zusammen mit der FDP, auch Auslöser des aktuellen Verfahrens. Mehr als 280 Bundestagsabgeordnete hatten gegen den Mietendeckel eine Normenkontrollklage erhoben.

Der Richterspruch bedeutet zugleich das Aus für das bayerische Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp. Die Initiative will ihre Bemühungen nun auf die Bundesebene verlegen.

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