Wohnen:Maas will Mieterhöhungen erschweren

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Justizminister will Mietspiegel anders berechnen. Außerdem sollen weniger Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die deutschen Mieter weiter entlasten. Sein Ressort hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts fertiggestellt. Er sieht vor allem Änderungen bei der Umlage von Modernisierungskosten und bei der Erstellung von Mietspiegeln vor. Die Neuerungen gehen weitgehend zu Lasten der Eigentümer. Vor einem Jahr wurden in einem ersten Schritt bereits die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip für Makler eingeführt. Seitdem müssen Mieter nur noch dann die Courtage bezahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben. Der jetzt von Justizminister Maas vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil der von ihm geplanten Reformen des Mietrechts.

Bisher können Eigentümer jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen. Maas will diesen Anteil auf acht Prozent senken. Dazu ein Beispiel: Kostet die Modernisierung einer 70 Quadratmeter großen Wohnung 40 000 Euro, kann der Eigentümer bisher 4400 Euro, also gut 366 Euro monatlich auf die Miete aufschlagen. Künftig wären es nur noch gut 266 Euro. Außerdem will der Justizminister eine Kappungsgrenze einführen. Künftig soll die Miete wegen einer Modernisierung höchstens um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren erhöht werden dürfen. In dem Beispiel könnte sie deshalb sogar nur noch um 210 Euro angehoben werden.

Außerdem will Maas die Berechnungsmethode der Mietspiegel ändern. Diese Spiegel weisen die sogenannten ortsüblichen Vergleichsmieten aus. Eigentümer dürfen die Mieten in laufenden Verträgen nur bis zu dieser Grenze anheben. Bisher werden zur Berechnung der Mietspiegel die neuen Mieten der vergangenen vier Jahre herangezogen. Der Justizminister will diesen Zeitraum auf acht Jahre verlängern. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten würden also auch ältere - und damit in der Regel billigere - Mietabschlüsse berücksichtigt. Das Niveau der Mietspiegel würde dadurch sinken, Eigentümer könnten die Mieten also nicht mehr so stark erhöhen wie bisher.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Reform im Prinzip. Er monierte allerdings, dass Maas den Zeitraum nur auf acht Jahre ausweitet. Die SPD hatte zehn Jahre gefordert. Außerdem befürchtet der Mieterbund, dass der Justizminister wegen des Widerstands der Union noch weitere Abstriche machen könnte.

Der Mietrechtsexperte der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, wies den Gesetzentwurf als "Investitionsbremse" für den Wohnungsbau zurück. Der CDU-Politiker ist auch stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags. Er sagte, die Union wolle "berechtigte Mieterinteressen" schützen. Jedoch schieße Maas "deutlich über das Ziel hinaus" und erschwere damit "massiv dringend benötigte Investitionen in die energetische Modernisierung und den altersgerechten Umbau von Wohnungen". Mit seinem Vorschlag, nur noch die Umlegung von acht Prozent der Modernisierungskosten zu erlauben, ignoriere Maas außerdem den Koalitionsvertrag, in dem eine Absenkung auf zehn Prozent vereinbart ist.

© SZ vom 13.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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