Antisemitismus:Es ist gut, wenn die "Judensäue" sichtbar bleiben und weiter mahnen

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Eine als "Judensau" bezeichnete mittelalterliche Schmähskulptur ist an der Außenwand der Stadtkirche in Wittenberg zu sehen. (Foto: dpa)

Ein Gericht entscheidet, dass die Jahrhunderte alte Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche bleiben darf. Skulpturen wie diese müssen erhalten bleiben - um Christen immer wieder zu verstören.

Kommentar von Matthias Drobinski

Überraschend ist das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg nicht: Das 450 Jahre alte "Judensau"-Relief an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche stellt im strafrechtlichen Sinn keine Beleidigung heute lebender Juden dar und kann bleiben, wo es ist. Es gibt ja, sagen die Richter, auch seit 1988 eine Gedenkplatte vor der Kirche, in der einst Martin Luther predigte; es beklagt den christlichen Antijudaismus, für den das Schwein aus Stein steht, an dessen Zitzen Juden saugen. Nur: Geklärt ist mit diesem Urteil nichts. Das Strafrecht kann nicht fassen, was da an historischer Schuld und Verantwortung verstörend in die Gegenwart ragt, ins freundliche Miteinander der jüdisch-christlichen Arbeitskreise, in den Stapel der kirchlichen Dokumente, die dem alten Judenhass eine Absage erteilen.

Zwei, vielleicht drei Dutzend "Judensau"-Darstellungen gibt es im deutschsprachigen Raum - die Schmähreliefs waren eine regionale Spezialität des Hasses. Jede einzelne Skulptur ist ein steinharter Beleg dafür, dass die jahrhundertelange christliche Judenfeindschaft den Boden bereiten half für den rassistischen Antisemitismus, der zum Judenmord der Nationalsozialisten führte. Nur in Ausnahmen aber steht dies so klar, unverblümt und für jeden sichtbar unter den "Judensau"-Skulpturen. Das ist ein Skandal. Auch die Gedenkplatte in Wittenberg wird nicht konkret - zu DDR-Zeiten war sie mutig, heute genügt sie nicht mehr. Das muss sich ändern, überall, wo es "Judensäue" gibt: dringend, schnellstmöglich, unabhängig von Gerichtsurteilen.

Gerichtsentscheid
:Antisemitische Schmähplastik darf vorerst bleiben

Der jüdische Kläger scheitert mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht, darf aber vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen. Er sieht sich durch die "Judensau" an der Wittenberger Stadtkirche beleidigt.

Doch was wäre gewonnen, würden die Kirchen die Reliefs wegmeißeln lassen? Der Skandal wäre äußerlich gesehen beseitigt. Das Empörende wäre durch die Leerstelle ersetzt, der Schmerz betäubt, die Empfindung weg. Aber kann man das wollen? Es wäre, auch wenn man auf das nicht mehr Vorhandene hinwiese, eine Verharmlosung. Ähnlich ist es mit dem Vorschlag des Klägers im Fall Wittenberg und auch des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, die Skulpturen in ein Museum zu bringen. Soll nur der mit eigenen Augen sehen, wie die Christen die Juden schmähten, der Eintritt zahlt und zu den Öffnungszeiten kommt?

Die Skulpturen sollten Orte des immer wieder neuen Erschreckens sein

Die jahrhundertelange Judenfeindschaft der Christen gehört weder musealisiert noch unsichtbar gemacht. Sie muss die heutigen Christen treffen, verstören, ihre Selbstsicherheit erschüttern, dass so etwas nicht mehr möglich ist. Es wäre ja auch für die Kirchengemeinden eine bequeme Entsorgung: Da war mal was, aber da ist nichts mehr. Nur: Da ist noch was. Es haben ja die Schuld- und Reuebekundungen der Kirchenleitungen und Theologen nicht den Antisemitismus unter den Christen ausgerottet - man frage einmal nach, welche Mails in Landeskirchenämtern und Ordinariaten ankommen, wenn sich dort jemand klar auf die Seite der jüdischen Gemeinschaft stellt.

Deshalb wäre es gut, wenn die "Judensäue" sichtbar blieben, als klar gekennzeichnete Mahnmale der Schande. Sie sollten Orte des immer wieder neuen Erschreckens sein. Gerade dort, wo die Christen ihre Gottesdienste feiern, die Erinnerung an Leid und Tod Jesu, muss der Schmerz über den Verrat an der Nächstenliebe seinen Platz haben. Allein dafür muss man dem Kläger gegen die Wittenberger "Judensau" dankbar sein: Ohne seinen Zorn gäbe es diese Chance nicht.

© SZ vom 05.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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