Wahlen:Hintergrund: Wie geht es nach der Bundestagswahl weiter?

Lesezeit: 1 min

Berlin (dpa) - Wenn nicht schon am Wahlabend wird es spätestens am Montag wichtige Richtungsbestimmungen geben, wie es weiter geht.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Wenn nicht schon am Wahlabend wird es spätestens am Montag wichtige Richtungsbestimmungen geben, wie es weiter geht.

Bereits am Morgen kommen dann die Spitzengremien der Parteien zusammen, um über das Wahlergebnis und die Folgen zu beraten. Dabei geht es jeweils parteiintern um die künftige Rolle der Partei und die Regierungsbildung.

Koalitionsverhandlungen werden dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen. Bei der Bundestagswahl 2009 dauerte es eine Woche bis zu deren Beginn. Da war aber mit der Mehrheit für Union und FDP die Lage klar, 2005 wurden erst Optionen wie Jamaika (Union-FDP-Grüne) erörtert, bevor schließlich eine große Koalition ausgehandelt wurde. Bis dahin verging fast ein Monat.

Bei den Sozialdemokraten wird die Entscheidung für eine mögliche Koalition in diesem Jahr maßgeblich von einem Parteikonvent am kommenden Freitag abhängen. Daran nehmen rund 200 Delegierte teil.

In der Woche direkt nach der Wahl treffen sich außerdem erstmals die neuen Abgeordneten der Fraktionen. Die FDP tagt mit „alten“ und „neuen“ Abgeordneten bereits am Montag. Union, SPD, Grüne und Linke kommen am Dienstag zusammen. CDU/CSU und Sozialdemokraten wählen dabei bereits ihre neuen Fraktionschefs. Bei der Union will sich Volker Kauder wieder für das Amt bewerben. Bei der SPD könnte sich Frank-Walter Steinmeier ebenfalls zur Wiederwahl stellen.

Der Bundestag muss sich gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung treffen, also spätestens am 22. Oktober. Dabei wird unter anderem der Bundestagspräsident gewählt. Bis dahin amtiert noch das „alte“ Bundeskabinett.

In der zweiten Sitzung des Bundestages wählen die Abgeordneten den Bundeskanzler. In der selben Sitzung wird dann die gesamte neue Regierung vom Bundespräsidenten vereidigt. Sollte in dieser Sitzung kein neuer Regierungschef gewählt werden, ist der amtierende Kanzler nach Artikel 69 Grundgesetz „auf Ersuchen des Bundespräsidenten“ verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterzuführen. Bei den vergangenen fünf Wahlen dauerte es vom Wahltag bis zur Kanzlerkür meist ziemlich genau einen Monat, 2005 vier Tage länger.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: