Landtag:Ramelow bekräftigt Absage an Verfassungskorrektur für Wahl

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Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, sitzt im Plenarsaal. (Foto: Bodo Schackow/dpa)

Sollte ein Passus in der Thüringer Verfassung, der die Ministerpräsidentenwahl regelt, präzisiert werden? Darüber gibt es konträre Ansichten auch zwischen Regierungschef Ramelow und seinem SPD-Stellvertreter Maier.

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Erfurt (dpa/th) - Ein Dreivierteljahr vor der nächsten Landtagswahl in Thüringen hat Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) sein Nein zu einer Verfassungsänderung für die Ministerpräsidentenwahl bekräftigt. SPD-Chef und Innenminister Georg Maier hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für eine Verfassungsänderung plädiert, um Rechtssicherheit im dritten Wahlgang zu schaffen und einen möglichen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern. Ramelow nannte das im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) „eine seltsame Aussage“.

„Denn sie blendet aus, dass im dritten Wahlgang auch der SPD- oder der CDU-Vorsitzende kandidieren könnte - und ich sage: kandidieren müsste. Ich habe das 2009 getan und meine staatspolitische Pflicht damit erfüllt. Diese Verfassungsänderung ist völlig überflüssig, wenn man einen anderen Kandidaten aufstellt“, sagte Ramelow. Er war 2009 im dritten Wahlgang gegen die CDU-Politikerin Christine Lieberknecht angetreten, die durch die Polarisierung die meisten Ja-Stimmen als Ministerpräsidentin erhielt.

Ramelow warnt vor „juristischen Spitzfindigkeiten“

Bei nur einem Bewerber ist laut Thüringer Verfassung im dritten Wahlgang gewählt, wer die meisten Ja-Stimmen erhält - unabhängig von der Zahl der Nein-Stimmen. Der Passus sorgt seit Jahren für Diskussionen, vor allem seit der Regierungskrise 2020 mit der Wahl von Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP).

Ramelow äußerte indirekt Kritik an seinem Koalitionspartner und Vize-Ministerpräsidenten. „Wer den Wahlkampf noch nicht mal geführt hat, der sollte nicht schon die Niederlage thematisieren und glauben, das Problem am Ende nur über juristische Spitzfindigkeiten lösen zu können“, sagt er dem RND. Wenn 30 Prozent der Wähler entscheiden würden, dass sie eine „blaue (AfD) Vertretung wollen“, fände er das politisch schade. „Aber dann wäre die Welt immer noch nicht untergegangen. Die zwei Drittel derer, die nicht AfD gewählt haben, müssten die Demokratie mit Leben füllen“, so Ramelow.

Mehr Einfluss der Bürger auf Entscheidungen?

„Die Angst davor, dass als Ausdruck einer demokratischen Wahl etwas Undemokratisches geschehen könnte, macht doch deutlich, dass wir in dieser Gesellschaft aufeinander zugehen müssen“, sagte Thüringens Regierungschef. „Ein Instrument, um dies zu gewährleisten, könnten mehr Elemente direkter Demokratie sein.“ Darüber, dass die SPD es ablehne, dies in der Verfassung festzuschreiben, sei er verdutzt.

Die oppositionelle CDU-Fraktion hatte sich kürzlich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, die eine rechtliche Prüfung der umstrittenen Verfassungspassage durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar ermöglichen soll. In der Verfassung heißt es: „Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.“

Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung im Landtag in Erfurt gilt als unwahrscheinlich.

© dpa-infocom, dpa:231230-99-445295/2

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