VW:Klagt! Klagt! Klagt!

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Dieselautokäufer

Von Heribert Prantl

Alle warten auf ein Grundsatzurteil in Sachen Dieselbetrug, nur VW nicht. VW versucht alles, um so ein Urteil zu verhindern. Dazu gehört es auch, Kläger mit viel Geld ruhigzustellen, also zu einer Klagerücknahme oder einem Vergleich zu bewegen, auf dass kein Urteil mehr ergehen kann.

Das ist wohl soeben wieder passiert. Und das ärgert offenbar den Bundesgerichtshof sehr; aber ein Gericht darf nicht einfach seinem Ärger freien Lauf lassen; es muss ihn in eine juristische Form gießen. Das hat der BGH gemacht: Er hat, weil eine Verhandlung und damit ein Urteil wegen der Klagerücknahme nicht mehr möglich war, einen Hinweisbeschluss erlassen, der Klägern gegen Dieselautohersteller einen Rechtstipp gibt. Er bedeutet: Klagt, klagt, klagt, ihr Käufer von Dieselautos! Ihr könnt Erfolg haben - denn die Abschaltvorrichtungen stellen einen Sachmangel dar; und da ist die sittenwidrige Schädigung auch nicht weit. Der Beschluss ist inhaltlich spektakulär, weil daraus bedeutende Rechte für den Käufer des Dieselautos folgen: Der Hersteller muss womöglich ein fehlerfreies Ersatzauto liefern.

Der Beschluss ist auch prozessual spektakulär. Eigentlich dient so ein Beschluss der Prozessleitung und der Vorbereitung der Entscheidung. Im vorliegenden Fall gab es nichts mehr zu leiten und vorzubereiten, weil der Kläger seine Klage zurückgenommen hatte. Die Bundesrichter haben trotzdem ihren Beschluss gemacht - um künftige Urteile vorzubereiten. Das ist juristisch mutig und spektakulär.

© SZ vom 23.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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