Vorratsdatenspeicherung:Bundesrichter ziehen Schlussstrich

Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit. Damit zogen die Bundesrichter einen Schlussstrich unter jahrelange Diskussionen und Unsicherheiten. Die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen genüge "schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen", so das Gericht. Es folgte damit den Vorgaben des EuGH. Der Europäische Gerichtshof hatte sich nach einer Vorlage des obersten deutschen Verwaltungsgerichts mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Die Regel war wegen rechtlicher Unsicherheiten bereits seit 2017 nicht mehr angewandt worden.

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