Berlin (dpa) - Die Bundesregierung wird keinen Schadenersatz für den vorzeitigen Abbruch des Drohnen-Projekts „Euro Hawk“ erhalten. Einem heute bekanntgewordenen Rechtsgutachten zufolge hätte das Verteidigungsministerium entsprechende Ansprüche beim US-Hersteller Northrop Grumman bis Ende 2013 geltend machen müssen. Die Opposition kritisiert nun, dass die Frist nicht verlängert wurde. Von einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben die Gutachter wegen erheblicher Prozessrisiken abgeraten.
Verteidigung:Kein Schadenersatz für «Euro-Hawk»-Desaster
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung wird keinen Schadenersatz für den vorzeitigen Abbruch des Drohnen-Projekts "Euro Hawk" erhalten. Einem heute bekanntgewordenen Rechtsgutachten zufolge hätte das Verteidigungsministerium entsprechende Ansprüche beim US-Hersteller Northrop Grumman bis Ende 2013 geltend machen müssen. Die Opposition kritisiert nun, dass die Frist nicht verlängert wurde. Von einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben die Gutachter wegen erheblicher Prozessrisiken abgeraten.
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