Verteidigung:Kein Schadenersatz für «Euro-Hawk»-Desaster

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung wird keinen Schadenersatz für den vorzeitigen Abbruch des Drohnen-Projekts "Euro Hawk" erhalten. Einem heute bekanntgewordenen Rechtsgutachten zufolge hätte das Verteidigungsministerium entsprechende Ansprüche beim US-Hersteller Northrop Grumman bis Ende 2013 geltend machen müssen. Die Opposition kritisiert nun, dass die Frist nicht verlängert wurde. Von einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben die Gutachter wegen erheblicher Prozessrisiken abgeraten.

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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung wird keinen Schadenersatz für den vorzeitigen Abbruch des Drohnen-Projekts „Euro Hawk“ erhalten. Einem heute bekanntgewordenen Rechtsgutachten zufolge hätte das Verteidigungsministerium entsprechende Ansprüche beim US-Hersteller Northrop Grumman bis Ende 2013 geltend machen müssen. Die Opposition kritisiert nun, dass die Frist nicht verlängert wurde. Von einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben die Gutachter wegen erheblicher Prozessrisiken abgeraten.

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