Verfassungsschutz:Rechte bei Corona-Demos

Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat es in den vergangenen Monaten bundesweit mehr als 90 Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen gegeben, bei denen Rechtsextremisten Wortführer waren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einer der regionalen Schwerpunkte der Kundgebungen, die oftmals nur von einigen Dutzend Teilnehmern besucht wurden, war laut Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt. In dem östlichen Bundesland fand demnach mehr als ein Drittel aller zwischen dem 25. April und dem 10. August von Rechtsextremisten durchgeführten oder dominierten Veranstaltungen statt. Im Juli fielen dem Verfassungsschutz zwei Kundgebungen in Düsseldorf und Essen auf, an denen jeweils einige Hundert Demonstranten teilnahmen. Die meisten Veranstaltungen wurden den Angaben zufolge nicht von Parteien oder Vereinen angemeldet, sondern von Einzelpersonen. Einige Kundgebungen waren vorab nicht angemeldet worden. Unter den Zehntausenden Demonstranten, die am letzten August-Wochenende in Berlin gegen die Corona-Einschränkungen protestiert hatten, waren auch größere Gruppen sogenannter Reichsbürger mit entsprechenden T-Shirts, Transparenten, Sprechchören und Flugblättern. Deutlich erkennbar waren auch einige kleinere Gruppen von Rechtsextremisten und Neonazis. Zu den Teilnehmern aus den Reihen der AfD zählten auch Mandatsträger, die dem inzwischen offiziell aufgelösten "Flügel" zugerechnet werden. Die Strömung um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Höcke selbst ließ sich während der Kundgebung filmen. In dem anschließend veröffentlichten Video zeigte er sich begeistert von der Demonstration und sagte, er habe den Eindruck, "dass hier und heute in Berlin Geschichte geschrieben wird".

© SZ vom 07.09.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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