Der Rechtsextremist Horst Mahler soll wegen Zeigens des Hitlergrußes für elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte den 72-Jährigen in einem Berufungsprozess zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
Die Kammer befand den früheren Anwalt der rechtsextremistischen NPD schuldig, den verbotenen Gruß einigen Gesinnungsgenossen bei einem Haftantritt Ende 2006 in Cottbus gezeigt zu haben. Dafür verurteilte das Amtsgericht Cottbus Mahler im vergangenen November zu sechs Monaten Haft.
In dem eintägigen Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft erneut neun Monate Haft gefordert. Mahler beantragte wieder Freispruch.