Urteil gegen rechtsextreme HNG:Größte Neonazi-Gruppe Deutschlands bleibt verboten

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Das 2011 von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ausgesprochene Verbot gegen den rechtsextremen Verein HNG bleibt bestehen. (Foto: dapd)

Der rechtsextreme Kameradschaftsverein HNG (Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene) bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte damit eine Entscheidung von Bundesinnenminister Friedrich. Der Verein bekenne sich zum Nationalsozialismus und propagiere Rassismus, so die Richter.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremistischen Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) bestätigt. Der 2011 von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verbotene Kameradschaftsverein bekenne sich zum Nationalsozialismus, mache die Demokratie verächtlich und propagiere Rassismus, heißt es in dem Urteil. Die Klage gegen das Verbot wurde abgewiesen.

Die mit 600 Mitgliedern bundesweit größte Neonazi-Gruppierung verfolgt nach ihrer Satzung zwar karitative Zwecke, indem sie sogenannte nationale Gefangene und deren Angehörige unterstützt. Dem Urteil zufolge ist dies aber nur ein Deckmantel.

In Wirklichkeit bestärke der 1979 gegründete Verein inhaftierte Rechtsextreme in ihrer Überzeugung, sie hätten "nur legitimen Widerstand gegen die von ihm geschmähte und verächtlich gemachte Demokratie geleistet", heißt es in der Urteilsbegründung. Nach Auffassung des Gerichts richtet sich die HNG gegen die Verfassung und weist in "Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf".

HNG bekennt sich zu Adolf Hitler und der NSDAP

Die HNG bekenne sich auch zur früheren Hitler-Partei NSDAP und deren Funktionsträgern. Das Vereinsverbot sei deshalb gerechtfertigt. Das Verbot verstößt dem Urteil zufolge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese lassen Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit zu, wenn sie zur Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung notwendig sind. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Verfassung der Bundesrepublik wegen der Erfahrungen im Dritten Reich auf dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie beruhe und deshalb Vereinigungen verbieten könne, noch bevor sie ihr demokratiefeindliches Programm verwirklichen.

Friedrich begrüßte das Urteil. Die HNG habe "den Einsatz von Gewalt als legitimes Mittel im Kampf gegen die bestehende verfassungsmäßige Ordnung befürwortet". Dem sei nun "ein klarer Riegel vorgeschoben", erklärte der Innenminister in Berlin.

© Süddeutsche.de/dpa/afp/thei - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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