Urteil des Landgerichts Berlin:Früherer NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung verurteilt

Er soll die Taten der Waffen-SS verherrlicht und Volksverhetzung betrieben haben: Das Landgericht Berlin hat den früheren NPD-Chef Udo Voigt zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Verherrlichung der Waffen-SS, Volksverhetzung: Der frühere NPD-Chef Udo Voigt wurde vor dem Landgericht Berlin zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.  (Foto: dapd)

Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

Der 60-Jährige wurde schuldig gesprochen, im März 2010 vor dem Bezirksparlament Treptow-Köpenick in Berlin in einem Redebeitrag zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der Waffen-SS verherrlicht zu haben.

Dies sei eine gezielte Provokation gewesen, heißt es im Urteil des Landgerichts Berlin. Voigt habe seine Partei auf billige Art und Weise bekanntmachen wollen. Ein Linken-Politiker hatte Anzeige erstattet. Voigt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Darüber hinaus wurde Voigt gemeinsam mit dem früheren NPD-Landschef Uwe Meenen wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Wahlwerbespots zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 bestraft.

In dem Film sei Ausländern eine kriminelle Neigung unterstellt und deren Abschiebung gefordert worden, so das Gericht. Und weiter: "Das war eine ziemlich üble und penetrante Verächtlichmachung von Migranten." Der Inhalt des Film sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Gegen Meenen verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Zudem müssen beide NPD-Männer jeweils 1000 Euro Geldbuße zahlen.

Das Gericht sprach in beiden Fällen von "kalkuliertem Handeln". Den Angeklagten sei es darum gegangen, mit dem geringsten Einsatz die "größte Wirkung" zu erzielen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte der beiden NPD-Funktionäre hatten Freisprüche beantragt. Voigt, der von 1996 bis 2011 Vorsitzender der rechtsextremen NPD war, hatte erklärt, er fühle sich im Sinne der Anklage "nicht schuldig". In seinem Schlusswort sprach er von einer "Gesinnungsstrafjustiz".

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