Israel:Früherer Präsident Katzav muss ins Gefängnis

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Der Oberste Gerichtshof Israels sah den Tatbestand der Vergewaltigung als erwiesen an: Der frühere israelische Staatspräsident Mosche Katzav muss für sieben Jahre in Haft. Zeugenaussagen belegten ein "anhaltend kriminelles Verhalten", befand das Gericht.

Der frühere israelische Präsident Mosche Katzav muss wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung für sieben Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Oberste Gericht Israels und bestätigte damit das Strafmaß des Bezirksgerichts Tel Aviv. Dort war der 65-Jährige bereits im vergangen Dezember wegen Vergewaltigung von zwei Mitarbeiterinnen und sexueller Belästigung einer dritten verurteilt worden. Es ist das erste Mal, dass ein früherer israelischer Staatschef ins Gefängnis muss.

Israels langjähriger Präsident Katzav muss im Dezember seine Haftstrafe antreten. (Foto: REUTERS)

Eines der Opfer hatte dem einstigen Staatsoberhaupt vorgeworfen, er habe sie 1998 in seinem Büro in Tel Aviv und zwei Monate später erneut in einem Hotel in Jerusalem vergewaltigt. Die beiden anderen Frauen berichteten, er habe sie unter anderem gegen ihren Willen umarmt und seinen Körper an sie gedrückt.

Katsavs Verteidiger Avigdor Feldman hatte der Hauptzeugin Lügen und widersprüchliche Aussagen vorgeworfen. Der Rechtsanwalt deutete zudem die Möglichkeit an, dass zwischen dem Ex-Präsidenten und der Frau "ein intimes Verhältnis mit sexuellen Beziehungen" in gegenseitigem Einverständnis bestanden haben könnte. Damit widersprach er jedoch der Einlassung seines Mandanten, der jeglichen Sex mit den Zeuginnen bestritten hatte.

Die Richter wiesen diese Einlassung der Verteidigung zurück. Die strittigen "sexuellen Kontakte" zwischen Katzav und einer ehemaligen Mitarbeiterin seien "ohne jeden Zweifel unfreiwillig" zustande gekommen, selbst wenn es zuvor "romantische Verbindungen" gegeben habe, befand der Oberste Gerichtshof in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht sah damit den Tatbestand der Vergewaltigung als gegeben. Die Zeugenaussagen belegten ein "anhaltend kriminelles Verhalten" des Ex-Präsidenten.

Sexuelle Kontakte "ohne jeden Zweifel unfreiwillig"

Gegen das erste Urteil hatte Katzav Berufung eingelegt. Der Ex-Staatschef sollte ursprünglich schon am 8. Mai ins Gefängnis. Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichts hatte er jedoch Haftverschonung erhalten, weil nach Einschätzung eines Richters von ihm keine Gefahr ausging und er keine Vorstrafen hatte. Nach der Verurteilung in letzter Instanz muss er seine Strafe israelischen Medienberichten zufolge am 7. Dezember antreten.

Zu Beginn der Urteilsverlesung hatten sich die Richter zunächst nicht über das endgültige Strafmaß geäußert. Sie sagten lediglich, dass die Richter niederer Instanz in einigen Punkten "streng" mit dem Angeklagten gewesen seien. Die drei Richter bezeichneten die Hauptzeugin, die zugleich eines der Opfer war, einstimmig als glaubhaft.

Katzav setzte Strafverfahren selbst in Gang

Katzav präsentierte sich als Opfer einer Hexenjagd. Dabei habe auch seine iranische Herkunft als eingewanderter sephardischer Jude eine Rolle gespielt. Die Verbrechen fallen in Katsavs Amtszeiten als Tourismusminister von 1996 bis 1999 sowie als Präsident von 2000 bis 2007. Katzav hatte das Strafverfahren im Juli 2006 selbst unfreiwillig in Gang gesetzt, in dem er sich an den Generalstaatsanwalt wandte und behauptete, eines seiner Opfer wolle ihn erpressen. Im Zuge der Ermittlungen wurde er jedoch schnell zum Verdächtigen.

Nach seinem Rücktritt handelten die Anwälte Katzavs mit der Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis für ein geringeres Strafmaß aus. Danach sollte er nicht wegen Vergewaltigung, sondern nur wegen sexueller Belästigung und unanständiger Handlungen angeklagt werden. Im April 2008 teilte Katzav jedoch mit, er wolle die Vereinbarung nicht unterzeichnen, sondern vor Gericht seine Unschuld beweisen.

© dpa/AFP/dapd/mane - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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