Nächster Sieg für Kohl gegen Schwan
Helmut Kohl hat im Rechtsstreit um das Buch seines Ex-Biografen Heribert Schwan einen weiteren Erfolg erzielt: Im Zivilverfahren um die Zitate in dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" bestätigte das Oberlandesgericht Köln am Dienstag ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im November die weitere Verbreitung von Zitaten in dem Buch verboten und damit einer Klage von Kohl stattgegeben hatte.
Das OLG ging hinsichtlich der Zahl der verbotenen Zitate mit seinem Urteil sogar noch über den Richterspruch des Landgerichts hinaus. Schwan und sein ebenfalls von Kohl beklagter Mitautor Tilman Jens zitieren in ihrem Buch den Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Monatelanger Rechtsstreit
Das Buch basiert auf Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor auf Tonband mitgeschnitten hatte. Durch die Verwendung der strittigen Zitate habe Schwan eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt, hatte das Landgericht in erster Instanz geurteilt.
Der Rechtsstreit zwischen Kohl und Schwan beschäftigt die Kölner Gerichte schon seit Monaten. Es geht um Mitschnitte und Protokolle von insgesamt 630 Stunden Gesprächen, die Schwan in den Jahren 2001 und 2002 mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt hatte. Schwan betonte, es habe keine Verschwiegenheitspflicht gegeben.
Kohl hatte die Gespräche vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Später zerstritten sich die beiden.