Urlaub:Gut erholt

Arbeitgeber müssen sich um das Wohlergehen ihrer Leute kümmern.

Von Wolfgang Janisch

Urlaub dient der Erholung, das ist eigentlich keine neue Erkenntnis. Und doch musste nun der Europäische Gerichtshof einschreiten, um diesen Allgemeinplatz nicht nur in Erinnerung zu rufen, sondern ihm auch zur Durchsetzung zu verhelfen. Denn viele Arbeitnehmer schenken Urlaubstage her, das zeigen Studien. Etwa deshalb, weil sie sich nicht trauen, ihre Ansprüche auch durchzusetzen, aus Angst, den Job zu verlieren.

Die bisherige Rechtslage hat es den Betrieben zu leicht gemacht, auf diesen stillen Urlaubsverzicht zu spekulieren. Für viele Beschäftigte dürfte das Urteil eine Hilfe sein. Es nimmt die Betriebe in die Pflicht, sich darum zu kümmern, dass die Mitarbeiter wirklich ihre Ferien nehmen - und es fordert ihnen ab, dies vor Gericht nachweisen zu können.

Auf Urlaub verzichten aber auch Mitarbeiter, die im Betrieb unverzichtbar sind - oder, was häufiger der Fall ist, sich dafür halten. Manche halten das für eine Win-Win-Situation: Der Angestellte arbeitet halt gern lange, der Betrieb profitiert davon. Nur geht die Rechnung oft nicht auf, weil die Leute dann doch krank werden. Das Urteil ist daher in Zeiten von Dauererreichbarkeit und wachsendem Berufsstress ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber, sich um das Wohlergehen der eigenen Leute zu kümmern. Und zwar auch im eigenen Interesse.

© SZ vom 07.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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