Untreue-Verdacht gegen Thüringens Ministerpräsidentin:Staatsanwaltschaft will Lieberknechts Immunität aufheben lassen

Thüringens Ministerpräsidentin droht Ärger. Christine Lieberknecht hat ihren früheren Sprecher mit Pensionsansprüchen in den einstweiligen Ruhestand geschickt, nachdem dieser freiwillig in die Wirtschaft gewechselt war. Jetzt will die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Untreue ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Thüringer Landtag die Aufhebung der Immunität von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) beantragt. Die Erfurter Anklagebehörde wolle ein Vorprüfungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue führen, teilte Regierungssprecher Karl-Eckhard Hahn mit.

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht  (Foto: dapd)

Hintergrund ist die Entscheidung Lieberknechts, den früheren Staatssekretär Peter Zimmermann mit Pensionsansprüchen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, obwohl der freiwillig in die Wirtschaft gewechselt ist. Die Grünen hatten deswegen Anzeige erstattet. Inzwischen ist der 38-jährige Zimmermann auf eigenen Wunsch ohne Versorgungsansprüche aus dem Landesdienst entlassen worden.

Lieberknecht zeigte sich von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht überrascht. Sie habe damit gerechnet, "weil die Staatsanwaltschaft sich nicht dem Verdacht aussetzen darf und wird, in dieser Angelegenheit weniger konsequent vorzugehen als in anderen", erklärte Regierungssprecher Hahn. Die Regierungschefin gehe davon aus, dass das Vorprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit ihres Handelns bestätigen werde.

Lieberknecht will an diesem Dienstag zunächst das Kabinett darüber zu unterrichten, warum sie Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand geschickt hatte. Die Entscheidung hatte zu massiver Kritik auch beim Koalitionspartner SPD geführt.

Der stellvertretende Ministerpräsident Christoph Matschie (SPD) sprach von einem ernsten Vorgang. "Wenn gegen eine Regierungschefin Ermittlungen wegen Untreue eingeleitet werden, ist dies keine Lappalie", sagte der SPD-Landeschef der Thüringer Allgemeinen. Die Aufhebung der Immunität durch den Landtag ist Voraussetzung für ein offizielles Ermittlungsverfahren.

© Süddeutsche.de/dpa/liv - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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